Lieblingsmensch
Ab Pflegegrad 2 vollständig finanzierbar

Finanzierung der Alltagsbegleitung

Damit Ihre Liebsten geborgen zuhause leben können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Alltagsbegleitung ab Pflegegrad 2 vollständig über die Pflegekasse finanzieren können – ohne bürokratische Sorgen.

Unverbindliche Beratung zu Ihren Ansprüchen in Köln.

Beratungsgespräch zur Finanzierung der Alltagsbegleitung

Schritt für Schritt

Wir begleiten Sie von der Beratung bis zur direkten monatlichen Abrechnung mit Ihrer Kasse.

Keine Vorkasse

Sie müssen nichts vorstrecken. Die Abrechnung läuft direkt zwischen uns und Ihrer Pflegekasse.

Bürokratie-Entlastung

Anträge, Höherstufungen, Formulare – wir bringen Licht ins Dunkel und kümmern uns darum.

Was ist mit der Pflegekasse möglich?

Zwei typische Beispiele aus unserer Praxis – damit Sie ein schnelles Gefühl für Ihre Situation bekommen:

Pflegegrad 2

ohne zusätzlichen Pflegedienst

1–2 Termine pro Woche

ist in der Regel vollständig durch die Kassenleistungen gedeckt.

Pflegegrad 3

ohne zusätzlichen Pflegedienst

3 Termine pro Woche

sind in der Regel vollständig durch die Kassenleistungen gedeckt.

Wie sich diese Budgets zusammensetzen, erklären wir weiter unten Schritt für Schritt.

Selbstzahler willkommen

Noch keinen Pflegegrad oder möchten privat zahlen? Kein Problem. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch für eine persönliche Preisauskunft.

Gemeinsam durch die Bürokratie

Von der Pflegegrad-Begutachtung bis zur monatlichen Kassenabrechnung – wir begleiten Sie durch jeden Schritt. Sie gehen nicht in Vorkasse und kümmern sich um nichts.

Die 4 Bausteine zur Finanzierung

Diese gesetzlichen Leistungen lassen sich flexibel kombinieren – für maximale Entlastung ohne privaten Zuzahlungsbedarf.

Entlastungsbetrag

ab Pflegegrad 1
131 €
pro Monat

Zweckgebunden für Alltagsunterstützung – verfällt nicht sofort und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Verhinderungspflege

ab Pflegegrad 2
295 €
pro Monat (umgerechnet)

Beide Töpfe lassen sich kombinieren und monatlich flexibel für regelmäßige Begleitung nutzen.

Umwandlung der Sachleistungen

ab Pflegegrad 2
ab 318 €
pro Monat (40 % Umwandlung)

Bis zu 40 % nicht genutzter Sachleistungen können für anerkannte Alltagsbegleiter umgewandelt werden.

Anteiliges Pflegegeld

ab Pflegegrad 2
Individuell
je nach Situation

Das anteilige Pflegegeld hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und lässt sich nicht pauschal beziffern – wir ermitteln Ihren konkreten Anspruch im Beratungsgespräch.

Monatliche Kassenleistungen nach Pflegegrad

Beispielrechnung bei optimaler Kombination aller Leistungen. Individuelle Abweichungen sind möglich.

Pflegegrad60 % Pflegegeld*40 % SachleistungenVerhinderungspflegeEntlastungsbetragGesamt monatl.*
(*Richtwert)
PG 10 €0 €0 €131 €131 €
PG 2Beispiel208 €318 €295 €131 €950 €
PG 3360 €598 €295 €131 €1.380 €
PG 4480 €743 €295 €131 €1.650 €
PG 5595 €919 €295 €131 €1.950 €

* Das Pflegegeld ist anteilig dargestellt – der tatsächliche Betrag hängt von Ihrer individuellen Situation ab und wird im persönlichen Gespräch ermittelt.

Ein konkretes Beispiel aus der Praxis

Zur Veranschaulichung
Pflegegrad 2· 1 Termin pro Woche · kein aktiver Pflegedienst
Pflegegeld
347 €/ Monat
Entlastungsbetragwird genutzt
131 €/ Monat
Verhinderungs- & Kurzzeitpflegewird genutzt
295 €/ Monat
Umwandlung Sachleistungen (40 %)
318 €/ Monat

1 Termin pro Woche vollständig gedeckt

Entlastungsbetrag (131 €) und Verhinderungspflege (295 €) decken die Begleitung bereits vollständig ab. Pflegegeld (347 €) und Sachleistungen (318 €) bleiben Ihnen als Reserve erhalten – für weitere Termine, Arztbegleitungen oder spontane Unterstützung.

Was gilt, wenn zusätzlich ein Pflegedienst aktiv ist?

Viele Familien nutzen neben unserer Alltagsbegleitung auch einen ambulanten Pflegedienst für medizinische Pflege. Das ist über die Kombileistung (§ 36 SGB XI) problemlos möglich – die anteilige Auszahlung des Pflegegeldes richtet sich dabei nach dem genutzten Umfang der Sachleistungen. Alle Details zur Verhinderungspflege finden Sie auf unserer Infoseite.

Beansprucht ein Pflegedienst beispielsweise 50 % der Sachleistungen (§ 38 SGB XI), erhalten Sie weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes ausgezahlt.

Besonderheit bei der Umwandlung: Wer die 40-%-Umwandlung der Sachleistungen für die Alltagsbegleitung ausschöpft, bekommt das Pflegegeld nur um maximal 40 % gekürzt – Sie erhalten also weiterhin mindestens 60 % ausgezahlt. Das Ergebnis: mehr Alltagsbegleitung und gleichzeitig Pflegegeld als zusätzliche Entlastung.

Keine Sorge vor komplizierten Rechnungen

Wir prüfen die Einsätze Ihres Pflegedienstes gemeinsam mit Ihnen.

Wir kalkulieren das verbleibende Budget centgenau.

Wir stellen sicher, dass Sie die maximale Unterstützung erhalten – ohne private Zuzahlung.

Pflegebedürftig, aber noch keinen Pflegegrad?

Der erste Schritt ist oft der unklarste. Wir begleiten Sie dabei gerne persönlich – hier können Sie sich schon einmal einen Überblick verschaffen, wie der Antrag funktioniert.

Pflegegrad beantragen

Mehr als nur Begleitung

Lieblingsmensch ist kein Vermittlungsportal. Wir sind ein zugelassener, professioneller Anbieter – mit vollem Service.

Direkte Kassenabrechnung

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – keine Formulare, keine Vorkasse für Sie.

Feste Bezugspersonen

Kein Personalwechsel. Eine vertraute Betreuungskraft für echte, gewachsene Beziehungen.

Volle Bürokratie-Entlastung

Wir begleiten Sie bei Anträgen, Höherstufungen und der gesamten Kommunikation mit der Kasse.

Verlässliche Vertretung

Fällt eine Kraft aus, organisieren wir eine qualifizierte Vertretung – diskret und passend.

Direkte Abrechnung und persönliche Begleitung bei Lieblingsmensch
Persönliches Erstgespräch zur Finanzierung

Lassen Sie uns Ihre persönliche Finanzierungssituation gemeinsam durchrechnen

Jede Pflegesituation in Köln ist einzigartig. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihre Ansprüche, klären offene Fragen und erstellen ein maßgeschneidertes Konzept – passend zu Ihrem Budget.

Häufige Fragen zu Kosten & Finanzierung

Die wichtigsten Antworten – klar und ohne Fachjargon.

Ja, ab Pflegegrad 2 ist eine regelmäßige Alltagsbegleitung in den allermeisten Fällen vollständig über die verschiedenen Budgets der Pflegekasse finanzierbar – ohne private Zuzahlungen.