Finanzierung der Alltagsbegleitung
Damit Ihre Liebsten geborgen zuhause leben können. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Alltagsbegleitung ab Pflegegrad 2 vollständig über die Pflegekasse finanzieren können – ohne bürokratische Sorgen.
Unverbindliche Beratung zu Ihren Ansprüchen in Köln.

Schritt für Schritt
Wir begleiten Sie von der Beratung bis zur direkten monatlichen Abrechnung mit Ihrer Kasse.
Keine Vorkasse
Sie müssen nichts vorstrecken. Die Abrechnung läuft direkt zwischen uns und Ihrer Pflegekasse.
Bürokratie-Entlastung
Anträge, Höherstufungen, Formulare – wir bringen Licht ins Dunkel und kümmern uns darum.
Was ist mit der Pflegekasse möglich?
Zwei typische Beispiele aus unserer Praxis – damit Sie ein schnelles Gefühl für Ihre Situation bekommen:
ohne zusätzlichen Pflegedienst
ist in der Regel vollständig durch die Kassenleistungen gedeckt.
ohne zusätzlichen Pflegedienst
sind in der Regel vollständig durch die Kassenleistungen gedeckt.
Wie sich diese Budgets zusammensetzen, erklären wir weiter unten Schritt für Schritt.
Selbstzahler willkommen
Noch keinen Pflegegrad oder möchten privat zahlen? Kein Problem. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch für eine persönliche Preisauskunft.
Gemeinsam durch die Bürokratie
Von der Pflegegrad-Begutachtung bis zur monatlichen Kassenabrechnung – wir begleiten Sie durch jeden Schritt. Sie gehen nicht in Vorkasse und kümmern sich um nichts.
Die 4 Bausteine zur Finanzierung
Diese gesetzlichen Leistungen lassen sich flexibel kombinieren – für maximale Entlastung ohne privaten Zuzahlungsbedarf.
Entlastungsbetrag
ab Pflegegrad 1Zweckgebunden für Alltagsunterstützung – verfällt nicht sofort und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Verhinderungspflege
ab Pflegegrad 2Beide Töpfe lassen sich kombinieren und monatlich flexibel für regelmäßige Begleitung nutzen.
Umwandlung der Sachleistungen
ab Pflegegrad 2Bis zu 40 % nicht genutzter Sachleistungen können für anerkannte Alltagsbegleiter umgewandelt werden.
Anteiliges Pflegegeld
ab Pflegegrad 2Das anteilige Pflegegeld hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und lässt sich nicht pauschal beziffern – wir ermitteln Ihren konkreten Anspruch im Beratungsgespräch.
Monatliche Kassenleistungen nach Pflegegrad
Beispielrechnung bei optimaler Kombination aller Leistungen. Individuelle Abweichungen sind möglich.
| Pflegegrad | 60 % Pflegegeld* | 40 % Sachleistungen | Verhinderungspflege | Entlastungsbetrag | Gesamt monatl.* (*Richtwert) |
|---|---|---|---|---|---|
| PG 1 | 0 € | 0 € | 0 € | 131 € | 131 € |
| PG 2Beispiel | 208 € | 318 € | 295 € | 131 € | 950 € |
| PG 3 | 360 € | 598 € | 295 € | 131 € | 1.380 € |
| PG 4 | 480 € | 743 € | 295 € | 131 € | 1.650 € |
| PG 5 | 595 € | 919 € | 295 € | 131 € | 1.950 € |
* Das Pflegegeld ist anteilig dargestellt – der tatsächliche Betrag hängt von Ihrer individuellen Situation ab und wird im persönlichen Gespräch ermittelt.
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis
1 Termin pro Woche vollständig gedeckt
Entlastungsbetrag (131 €) und Verhinderungspflege (295 €) decken die Begleitung bereits vollständig ab. Pflegegeld (347 €) und Sachleistungen (318 €) bleiben Ihnen als Reserve erhalten – für weitere Termine, Arztbegleitungen oder spontane Unterstützung.
Was gilt, wenn zusätzlich ein Pflegedienst aktiv ist?
Viele Familien nutzen neben unserer Alltagsbegleitung auch einen ambulanten Pflegedienst für medizinische Pflege. Das ist über die Kombileistung (§ 36 SGB XI) problemlos möglich – die anteilige Auszahlung des Pflegegeldes richtet sich dabei nach dem genutzten Umfang der Sachleistungen. Alle Details zur Verhinderungspflege finden Sie auf unserer Infoseite.
Beansprucht ein Pflegedienst beispielsweise 50 % der Sachleistungen (§ 38 SGB XI), erhalten Sie weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes ausgezahlt.
Besonderheit bei der Umwandlung: Wer die 40-%-Umwandlung der Sachleistungen für die Alltagsbegleitung ausschöpft, bekommt das Pflegegeld nur um maximal 40 % gekürzt – Sie erhalten also weiterhin mindestens 60 % ausgezahlt. Das Ergebnis: mehr Alltagsbegleitung und gleichzeitig Pflegegeld als zusätzliche Entlastung.
Keine Sorge vor komplizierten Rechnungen
Wir prüfen die Einsätze Ihres Pflegedienstes gemeinsam mit Ihnen.
Wir kalkulieren das verbleibende Budget centgenau.
Wir stellen sicher, dass Sie die maximale Unterstützung erhalten – ohne private Zuzahlung.
Pflegebedürftig, aber noch keinen Pflegegrad?
Der erste Schritt ist oft der unklarste. Wir begleiten Sie dabei gerne persönlich – hier können Sie sich schon einmal einen Überblick verschaffen, wie der Antrag funktioniert.
Mehr als nur Begleitung
Lieblingsmensch ist kein Vermittlungsportal. Wir sind ein zugelassener, professioneller Anbieter – mit vollem Service.
Direkte Kassenabrechnung
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab – keine Formulare, keine Vorkasse für Sie.
Feste Bezugspersonen
Kein Personalwechsel. Eine vertraute Betreuungskraft für echte, gewachsene Beziehungen.
Volle Bürokratie-Entlastung
Wir begleiten Sie bei Anträgen, Höherstufungen und der gesamten Kommunikation mit der Kasse.
Verlässliche Vertretung
Fällt eine Kraft aus, organisieren wir eine qualifizierte Vertretung – diskret und passend.


Lassen Sie uns Ihre persönliche Finanzierungssituation gemeinsam durchrechnen
Jede Pflegesituation in Köln ist einzigartig. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihre Ansprüche, klären offene Fragen und erstellen ein maßgeschneidertes Konzept – passend zu Ihrem Budget.
Häufige Fragen zu Kosten & Finanzierung
Die wichtigsten Antworten – klar und ohne Fachjargon.
Ja, ab Pflegegrad 2 ist eine regelmäßige Alltagsbegleitung in den allermeisten Fällen vollständig über die verschiedenen Budgets der Pflegekasse finanzierbar – ohne private Zuzahlungen.